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Produkt zum Begriff Pflegekasse:


  • Vermögensaufbau und Altersvorsorge mit Investmentfonds
    Vermögensaufbau und Altersvorsorge mit Investmentfonds

    In Deutschland gibt es seit über 60 Jahren Investmentfonds und ihr Prinzip überzeugt bis heute: Ein Fonds bündelt das Geld vieler Sparer und legt es je nach Art des Fonds in zahlreiche Aktien, Anleihen oder Immobilien an. Wer Fondsanteile kauft, erreicht so schon mit relativ kleinen Beträgen eine breite Streuung über verschiedene Wertpapiere und Anlageklassen. Neben der Risikostreuung ist die Flexibilität ein wichtiger Vorteil: Fondsanteile können – bis auf wenige Ausnahmen – börsentäglich ge- und verkauft werden.

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  • Früher in den Ruhestand | Ratgeber Rente | Meine Rente I Ratgeber Vorsorgeplanung & Vermögensplanung I Ratgeber Altersvorsorge I Ratgeber Ruhestandplanung
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  • Das Lifestyle-Vorsorge-Dilemma | Rentenlücke berechnen und schließen | Altersvorsorge und Rente rechtzeitig planen
    Das Lifestyle-Vorsorge-Dilemma | Rentenlücke berechnen und schließen | Altersvorsorge und Rente rechtzeitig planen

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  • Was zahlt die Pflegekasse?

    Die Pflegekasse zahlt Leistungen für pflegebedürftige Personen, die in ihrer häuslichen Umgebung oder in einer stationären Einrichtung betreut werden. Dazu gehören unter anderem Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege, Tages- und Nachtpflege sowie Kurzzeitpflege. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit und dem individuellen Pflegebedarf. Um Leistungen von der Pflegekasse zu erhalten, muss ein Antrag gestellt und die Pflegebedürftigkeit durch einen Gutachter festgestellt werden.

  • Wann zahlt die Pflegekasse?

    Die Pflegekasse zahlt, wenn eine Person pflegebedürftig ist und Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nimmt. Dies setzt eine Einstufung in einen Pflegegrad voraus. Die Leistungen können beispielsweise für häusliche Pflege, Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder vollstationäre Pflege genutzt werden. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad und den individuellen Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person. Die Pflegekasse zahlt regelmäßig und direkt an den Leistungserbringer oder die pflegebedürftige Person aus.

  • Welche pflegekasse ist zuständig?

    Um herauszufinden, welche Pflegekasse zuständig ist, muss zunächst geklärt werden, ob die Person pflegebedürftig ist. Dafür ist eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) erforderlich. Anschließend wird die Pflegestufe festgelegt, die darüber entscheidet, welche Pflegekasse zuständig ist. In der Regel ist die Pflegekasse zuständig, bei der die pflegebedürftige Person versichert ist. Es ist wichtig, sich bei Fragen zur Zuständigkeit direkt an die Pflegekasse oder den MDK zu wenden, um eine klare Auskunft zu erhalten.

  • Wo ist die Pflegekasse?

    Die Pflegekasse ist eine Einrichtung der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland, die für die Finanzierung von Leistungen der Pflegeversicherung zuständig ist. Sie ist bei den meisten Krankenkassen angesiedelt und übernimmt die Kosten für Pflegeleistungen, wenn eine pflegebedürftige Person einen entsprechenden Antrag stellt. Um die Pflegekasse zu kontaktieren, kann man sich an die eigene Krankenkasse wenden oder auf der Website des zuständigen Sozialversicherungsträgers nach den Kontaktdaten suchen. Dort erhält man Auskünfte zu Leistungen, Antragsverfahren und weiteren Fragen rund um die Pflegeversicherung.

Ähnliche Suchbegriffe für Pflegekasse:


  • Gerechte Rente
    Gerechte Rente

    Gerechte Rente , Der demografische Wandel, veränderte Arbeits- und Lebensformen, eine zunehmende Altersarmut... Das System der Alterssicherung steht aktuell vor vielfältigen Herausforderungen, was dazu führt, dass die Frage nach einer gerechten Rente für viele Menschen von existenzieller Bedeutsamkeit ist. Doch was bedeutet "gerechte Rente"? Dieser Frage geht der Band aus einer sozialethischen und zugleich interdisziplinären Perspektive nach, wobei unterschiedliche Dimensionen von Gerechtigkeit angesprochen werden. Leitend ist dabei die Annahme, dass Reformansätze auf dem Feld der Alterssicherung erst auf Grundlage einer Verständigung über die mit ihnen verbundenen normativen Geltungsansprüche diskutiert werden können. Mit Beiträgen von Gerhard Bäcker | Florian Blank | Antonio Brettschneider | Georg Cremer | Dina Frommert | Andreas Jansen | Anna Karger-Kroll | Michaela Kreyenfeld | Arnd Küppers | Andreas Lob-Hüdepohl | Christof Mandry | Tatjana Mika | Ursula Nothelle-Wildfeuer | Franz Ruland | Lars Schäfers | Sarah Schmauk | Jutta Schmitz-Kießler | Johannes Steffen | Elisabeth Zschiedrich , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

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  • Schrehardt, Alexander: Dread-Disease-Versicherung
    Schrehardt, Alexander: Dread-Disease-Versicherung

    Dread-Disease-Versicherung , Im ersten Band des Kompendiums Dread-Disease-Versicherung hatten die Autoren die vertraglichen Grundlagen und die tariflichen Gestaltungsmöglichkeiten besprochen. Der zweite Band des Kompendiums widmet sich den versicherten Risiken unter besonderer Berücksichtigung der Leistungsvoraussetzungen im Versicherungsfalls. In der vergleichenden Bewertung der Versicherungsbedingungen der Anbieter von Dread-Disease-Versicherungen zeigen die Autoren teilweise erhebliche Unterschiede bei den Leistungsvoraussetzungen auf. Auch die Unterscheidung zwischen versicherten A-Risiken, die dem Versicherungsnehmer im Versicherungsfall die Auszahlung der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme garantieren, und mit Zusatztarifen abgesicherten B-Risiken, die im Versicherungsfall nur die Auszahlung einer reduzierten Versicherungssumme vorsehen, ist Gegenstand von Band 2 des Kompendiums. , Schule & Ausbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

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  • Deko Schild Rente
    Deko Schild Rente

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  • Immobilien als Altersvorsorge und Kapitalanlage (Oberhuber, Nadine)
    Immobilien als Altersvorsorge und Kapitalanlage (Oberhuber, Nadine)

    Immobilien als Altersvorsorge und Kapitalanlage , In Immobilien investieren und im Alter mietfrei wohnen Sie träumen vom Eigenheim, in dem Sie endlich tun und lassen können, was Sie wollen? Sie möchten lieber in die eigene Immobilie investieren, statt jeden Monat die Miete an jemand anderen zu überweisen und wollen sich nicht länger fragen, ob Sie sich das wohl auch im Alter noch leisten können? Oder möchten Sie an den steigenden Immobilienpreisen mitverdienen? Der deutsche Häusermarkt gilt im internationalen Vergleich als einer der stabilsten und trotz steigender Preise sind Immobilienanlagen in vielen Städten noch eine gute Investition. Der Finanztest Ratgeber zeigt Ihnen alle Optionen auf und erklärt, wie Sie mit Deutschlands beliebtester Form der Vorsorge ein Haus bauen oder eine Wohnung kaufen und im Alter und Ruhestand mietfrei wohnen können. Erfahren Sie in diesem Buch unter Anderem, wie groß Ihr Budget sein sollte, das Wichtigste zu Immobilienfonds, was bei einer Ferienimmobilie zu beachten ist und wie ein Bausparvertrag funktioniert. Diese 2. Neuauflage zeigt auf, wie Sie auch mit weniger Vermögen durch Immobilieninvestments Gewinne erzielen können, gibt Ihnen die wichtigsten Tipps und leitet Sie Schritt für Schritt durch alle Fragen bei Ihrer Altersvorsorge und Kapitalanlage mit Immobilien. - Eigene Ziele bestimmen: Wieviel Erspartes ist da und was können Sie monatlich stemmen? - Prognosen und Kalkulation: So finden Sie lohnenswerte Schnäppchen - Geschäfts- und Vertragspartner: So leisten Ihnen Architekten, Makler oder Wertermittler wertvolle Unterstützung - Vom Handschlag zum Vertrag: Faire Verträge abschließen und sich gegen finanzielle Risiken absichern , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 2., aktualisierte Auflage, Erscheinungsjahr: 20220823, Produktform: Kartoniert, Autoren: Oberhuber, Nadine, Auflage: 22002, Auflage/Ausgabe: 2., aktualisierte Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 160, Abbildungen: mit farbige Abbildungen und Grafiken, Keyword: rendite; geldanlage; wohnimmobilie; sparen; dummies; krisensicher; finanztip; einsteiger; hausbau; vermietung; baufinanzierung; immobilienkauf; eigentumswohnung; wohnungsbauprämie; wohnriester; mietpreisbremse; kfw; kaufimmobilie; baukindergeld; bauprämie, Fachschema: Besitz / Grundbesitz~Grundbesitz - Grundeigentum~Bau / Ratgeber~Hausbau / Bauratgeber~Recht / Ratgeber (allgemein)~Eigentum / Wohneigentum~Wohneigentum, Fachkategorie: Wohnen und Wohneigentum: Kauf, Verkauf und rechtliche Aspekte~Ratgeber, Sachbuch: Recht, Region: Deutschland, Thema: Orientieren, Warengruppe: HC/Recht/Rechtsratgeber, Fachkategorie: Grundeigentum und Immobilien, Thema: Optimieren, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Stiftung Warentest, Verlag: Stiftung Warentest, Verlag: Stiftung Warentest, Länge: 211, Breite: 163, Höhe: 10, Gewicht: 300, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger: 2334164, Vorgänger EAN: 9783747100462, eBook EAN: 9783747105948 9783747105931, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0002, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 1921843

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  • Welche Hilfsmittel übernimmt die Pflegekasse?

    Die Pflegekasse übernimmt verschiedene Hilfsmittel, die für die Pflege und Versorgung von pflegebedürftigen Personen benötigt werden. Dazu gehören beispielsweise Pflegebetten, Rollstühle, Gehhilfen, Inkontinenzmaterial, aber auch technische Hilfsmittel wie Treppenlifte oder Badewannenlifte. Die Kostenübernahme erfolgt in der Regel nach einer individuellen Prüfung des Pflegebedarfs und der Notwendigkeit der Hilfsmittel. Es ist wichtig, sich vor der Anschaffung mit der Pflegekasse abzustimmen und gegebenenfalls einen Antrag zu stellen. Welche Hilfsmittel im Einzelfall übernommen werden, kann je nach Pflegegrad und individuellem Bedarf variieren.

  • Wer zahlt in die Pflegekasse?

    In die Pflegekasse zahlen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber Beiträge ein. Die Beiträge werden automatisch vom Bruttogehalt abgezogen und je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Selbstständige müssen ihre Beiträge selbstständig entrichten. Auch Rentnerinnen und Rentner, die eine Rente beziehen, zahlen Beiträge zur Pflegeversicherung. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Einkommen und beträgt aktuell 3,05% des Bruttoeinkommens, für Kinderlose ab 23 Jahren 3,3%.

  • Welche Pflegehilfsmittel übernimmt die Pflegekasse?

    Die Pflegekasse übernimmt verschiedene Pflegehilfsmittel, die zur Erleichterung der Pflege und zur Verbesserung der Lebensqualität des Pflegebedürftigen beitragen. Dazu gehören beispielsweise Inkontinenzhilfsmittel wie Windeln oder Bettschutzeinlagen, aber auch Hilfsmittel zur Körperpflege wie Einmalhandschuhe oder Pflegecremes. Des Weiteren können auch Hilfsmittel zur Mobilität wie Rollstühle, Gehhilfen oder Treppenlifte von der Pflegekasse übernommen werden. Es ist wichtig, dass die Notwendigkeit der Pflegehilfsmittel ärztlich verordnet und von der Pflegekasse genehmigt wird. Es empfiehlt sich daher, vor der Anschaffung solcher Hilfsmittel Rücksprache mit dem behandelnden Arzt und der Pflegekasse zu halten.

  • Wo befindet sich die Pflegekasse?

    Die Pflegekasse ist eine Einrichtung der gesetzlichen Krankenversicherung und befindet sich in Deutschland. Sie ist zuständig für die finanzielle Unterstützung von pflegebedürftigen Personen und deren Angehörigen. Die Pflegekasse ist in der Regel bei der jeweiligen Krankenkasse angesiedelt, bei der die pflegebedürftige Person versichert ist. Dort können Anträge auf Leistungen der Pflegeversicherung gestellt und Informationen zur Pflegebedürftigkeit eingeholt werden. Es gibt verschiedene Pflegekassen, die jeweils für bestimmte Regionen oder Krankenkassen zuständig sind.

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